AGB
Lieferungs- und Zahlungsbedinungen
1. Allgemeines
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen; diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- oder Einkaufbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns anerkannt werden.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages als ganzem.
2. Auftragsbestätigung
Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw., auch seitens unserer Betriebsangehörigen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Das gilt auch für die Be- und Verarbeitung von Material unserer Auftraggeber.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Treffen Arbeitsbeschreibungen bei Lohnarbeiten, die als Grundlage unserer Preiskalkulation dienen, nicht zu und ergibt sich daraus bei der Auftragsausführung ein Mehraufwand, so behalten wir uns eine Nachberechnung vor.
4. Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen und –termine gelten nur annähernd, es sei denn, wir haben sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Sie verstehen sich ab Werk. Haben wir die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, so muss uns der Auftraggeber bei Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen.
Ereignisse höherer Gewalt, sowie Aussperrung und Streik, berechtigen uns, die Liefer- und Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessen Anlaufzeit zu verlängern oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
Die Liefermenge kann bei Kleinteilen fertigungsbedingt gegenüber der bestellten Menge um 10% nach unten oder oben abweichen. Eine Neuanfertigung für die Minderlieferung oder eine Preisänderung für die Nachlieferung ist ausgeschlossen.
5. Versand und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unserer Werkstatt, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Auftraggeber über.
Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.
Versandfertige Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Käufers zu versenden oder nach unserem Ermessen zu lagern und die Lieferung sofort zu berechnen.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des jeweiligen Kontokorrentzinssatzes zu berechnen. Schecks gelten mit vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Konto als Zahlung.
Wenn unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorrauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.
Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrage erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Auftraggeber mit Wirksamwerden dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingung seine Eigentums- bzw. seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab.
Der Auftraggeber verwahrt das (Mit)Eigentum mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
8. Mängel/Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 10 Tagen, schriftlich gerügt werden; nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Bei berechtigten und rechtzeitig erfolgten Mängelrügen steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Zu den Mängeln zählt auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Zugesichert sind Eigenschaften aber nur bei entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns. Ein Muster, nach welchem eine Bestellung erfolgt, stellt immer nur den durchschnittlichen Ausfall der Ware dar. Die Eigenschaften des Musters können nicht als zugesichert angesehen werden. Gleiches gibt bei Verkäufen nach Prospekten, Katalog oder nach unseren Angaben.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen uns verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrenübergang auf den Käufer.
9. Haftung
Wir haften für Schäden – auch für die durch Terminverzögerung entstandenen, gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn wir oder ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, lediglich in Höhe der Materialkosten.
Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung (vgl. Abschnitt 8) bleiben unberührt.
Wir haften nicht für gestellte Materialien und Leistungen, welche ordnungsgemäß nach Vorgabe erbracht wurden, die zu Mängelrügen führen, die für uns nicht vorhersehbar waren.
10. Haftung bei Schäden an Materialien bei einem Werksvertrag
Geht Material des Auftraggebers bei uns unverschuldet unter oder verschlechtert es sich, so trägt der Auftraggeber gem. § 644 BGB das Risiko.
Stellt uns der Auftraggeber Materialien zur Verfügung, deren Mängel und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar die endgültige Ausführung unmöglich machen, so haben wir bei fachmännischer Bearbeitung unsererseits Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der von uns geleisteten Arbeit (§ 645 BGB).
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Kassel.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kassel, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.